Die Gesetzgebung im Bereich der Luftverschmutzung wird auf europäischer Ebene geregelt. Die europäische Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität ist integriert in nationale und regionale Gesetzgebung. In dieser Richtlinie sind ältere ( Tochter) Richtlinien verarbeitet sowie die Entscheidung über die Bereitstellung von Informationen über die Luftqualität und Messungen. Es gibt Grenzen für mehrere Luftschadstoffe wie Stickoxide , Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Blei und Benzol.
Bei Partikeln sind die Grenzwerte für PM10 und die Grenz-und Zielwerte für PM2.5 wichtig.
Die Richtlinie ist auf die Luftqualität in bestimmten Gebieten ausgerichtet , wo alle Quellen für die Bekämpfung der Luftverschmutzung angegangen werden können. Zu diesem Zweck werden Gebiete oder Ballungsräume in Luftqualitätspläne aufgenomen, bei denen die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte entsteht. Eine weitere Regulierung ist der Antrag auf Vertagung, um eine Ausnahmeregelung für PM10 , Stickstoffoxide und Benzol zu erhalten.
Quelle : http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32008L0050:EN:NOT